Informationsvorlage - IV LaB GV 0253/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nachdem das älteste Mitglied der Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Leitung der Sitzung übergeben hat, verpflichtet der Bürgermeister die Gemeindevertreter zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).

 

Verpflichtungsformel:

„Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzung der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfe."

 

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Beschlussvorschlag

- keine Beschlussvorlage

 

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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