Informationsvorlage - IV LaB GV 0250/24
Grunddaten
- Betreff:
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Ernennung und Vereidigung des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Stefanie Dzewas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Anhörung
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23.07.2024
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Sachverhaltsdarstellung:
Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters ist für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V. Anschließend leistet er den Diensteid.
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“
