Beschlussvorlage - BV LaB GV 0261/24
Grunddaten
- Betreff:
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Evtl. Losverfahren und Zuteilung der weiteren Sitze in den Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anita Ohl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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23.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Langen Brütz wird ein Finanzausschuss gebildet. Dem Finanzausschuss gehören drei Gemeindevertreter an.
Zu Aufgabengebiet des Finanzausschusses gehören:
- Finanz- und Haushaltswesen
- Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
Gemäß § 35 Abs. 1 der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung des Finanzausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Vorsitzendes Mitglied des Finanzausschusses ist der Bürgermeister. Das Mandat des Bürgermeisters als Mitglied des Hauptausschusses ist auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft zugeteilt wurden, der er angehört. Gehört der Bürgermeister keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an, wird das Mandat auf die Zahl der Sitze derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft angerechnet, der die meisten Personen angehören, die gemeinsam mit dem Bürgermeister als Bewerber auf einem Wahlvorschlag für die letzte Wahl der Gemeindevertretung benannt worden sind.
Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen der Finanzausschuss besetzt werden soll. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.
Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von den Satz davor, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.
Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Die Gemeindevertretung bestimmt folgende Gemeindevertreter als Mitglieder in den Finanzausschuss:
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Variante 2:
Der Bürgermeister teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften die Sitze in den Finanzausschuss zu.
Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………….. erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzen.
