Informationsvorlage - IV Cri SV 1821/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das an Lebensjahren älteste Mitglied eröffent die konstituierende Sitzung.

Er eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

Es wird festgestellt, ob die Einladung jedem Mitglied ordnungsgemäß zugegangen ist.

Die schriftlichen Einladungen an die Stadtvertreter zu den Tagungen der Stadtvertretung haben spätestens 7 Tage vor der Sitzung zu erfolgen.

Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder zur Sitzung anwesend sind. Die neue Stadtvertretung besteht aus 17 Stadtvertretern. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 9 Mitglieder anwesend sind.

 

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Beschlussvorschlag

 - keine Beschlussvorlage

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

 

 

 

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