Beschlussvorlage - BV Cri SV 1842/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.

Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied, Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden 2 weitere Mitglieder, Gemeinden mit 3.000 bis 4.000 Einwohner entsenden 3 weitere Mitglieder und Gemeinden mit 4.000 bis 6.000 Einwohner entsenden 4 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung.

Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:

 

Gemeinde Banzkow  Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Barnin   Bürgermeister

Gemeinde Bülow   Bürgermeister

Gemeinde Cambs   Bürgermeister

Stadt Crivitz    Bürgermeister und 4 Stadtvertreter

Gemeinde Demen   Bürgermeister

Gemeinde Dobin am See  Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Friedrichsruhe  Bürgermeister

Gemeinde Gneven   Bürgermeister

Gemeinde Langen Brütz  Bürgermeister

Gemeinde Leezen   Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Pinnow   Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde Plate   Bürgermeister und 3 Gemeindevertreter

Gemeinde Raben Steinfeld Bürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde Sukow   Bürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde Tramm   Bürgermeister

Gemeinde Zapel   Bürgermeister

 

Insgesamt:17 Bürgermeister und 17 Gemeindevertreter

 

Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Crivitz hat jedes weitere Mitglied im Amtsausschuss einen persönlichen Stellvertreter.

Die Gemeindevertretung hat daher zwei weitere Mitglieder für den Amtsausschuss und zwei persönliche Stellvertreter zu wählen.

 

Gemäß § 132 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V bestimmen die Gemeindevertretungen aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ist das Mandat des Bürgermeisters als Mitglied des Amtsausschusses auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft zugeteilt wurden, der er angehört. Gehört der Bürgermeister keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an, wird das Mandat auf die Zahl der Sitze derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft angerechnet, der die meisten Personen angehören, die gemeinsam mit dem Bürgermeister als Bewerber auf einem Wahlvorschlag für die letzte Wahl der Gemeindevertretung benannt worden sind.

 

Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen der Amtsausschuss besetzt werden soll. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.

 

Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von den Satz davor, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.

Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Variante 1:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz bestimmt folgende Stadtvertreter als Mitglieder in den Amtsausschuss:

 

_______________________  

 

_______________________ 

 

_______________________

 

_______________________ 

 

Variante 2:

 

Die Bürgermeisterin teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften                  die Sitze in den Amtsausschuss zu.

Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………….. erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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