Beschlussvorlage - BV Cri SV 1842/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl bzw. Losverfahren zur Zuteilung der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anita Ohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.
Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied, Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden 2 weitere Mitglieder, Gemeinden mit 3.000 bis 4.000 Einwohner entsenden 3 weitere Mitglieder und Gemeinden mit 4.000 bis 6.000 Einwohner entsenden 4 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung.
Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:
Gemeinde Banzkow Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde Barnin Bürgermeister
Gemeinde Bülow Bürgermeister
Gemeinde Cambs Bürgermeister
Stadt Crivitz Bürgermeister und 4 Stadtvertreter
Gemeinde Demen Bürgermeister
Gemeinde Dobin am See Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde Friedrichsruhe Bürgermeister
Gemeinde Gneven Bürgermeister
Gemeinde Langen Brütz Bürgermeister
Gemeinde Leezen Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde Pinnow Bürgermeister und 2 Gemeindevertreter
Gemeinde Plate Bürgermeister und 3 Gemeindevertreter
Gemeinde Raben Steinfeld Bürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde Sukow Bürgermeister und 1 Gemeindevertreter
Gemeinde Tramm Bürgermeister
Gemeinde Zapel Bürgermeister
Insgesamt:17 Bürgermeister und 17 Gemeindevertreter
Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Crivitz hat jedes weitere Mitglied im Amtsausschuss einen persönlichen Stellvertreter.
Die Gemeindevertretung hat daher zwei weitere Mitglieder für den Amtsausschuss und zwei persönliche Stellvertreter zu wählen.
Gemäß § 132 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V bestimmen die Gemeindevertretungen aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ist das Mandat des Bürgermeisters als Mitglied des Amtsausschusses auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft zugeteilt wurden, der er angehört. Gehört der Bürgermeister keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an, wird das Mandat auf die Zahl der Sitze derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft angerechnet, der die meisten Personen angehören, die gemeinsam mit dem Bürgermeister als Bewerber auf einem Wahlvorschlag für die letzte Wahl der Gemeindevertretung benannt worden sind.
Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen der Amtsausschuss besetzt werden soll. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.
Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von den Satz davor, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.
Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz bestimmt folgende Stadtvertreter als Mitglieder in den Amtsausschuss:
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Variante 2:
Die Bürgermeisterin teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften die Sitze in den Amtsausschuss zu.
Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………….. erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzen.