Beschlussvorlage - BV Cri SV 1839/24
Grunddaten
- Betreff:
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Evtl. Losverfahren und Zuteilung der weiteren Sitze in den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anita Ohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz i. V. m. § 36 KV M-V wird ein Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen gebildet.
Der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen setzt sich aus vier Stadtvertretern und drei sachkundigen Einwohnern zusammen.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Betreuung der Schul- und Kindereinrichtungen
- Jugendförderung und Sozialwesen, Altenbetreuung
- Behinderten- und Seniorenförderung
- Zusammenarbeit mit den Trägern sozialer Dienste, Vereinen und Verbänden des Sozialbereichs
Gemäß § 36 Abs. 1 der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der beratenden Ausschüsse nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.
Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen die beratenden Ausschüsse besetzt werden sollen. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.
Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von dem vorher genannten Satz, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.
Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz bestimmt folgende Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner als Mitglieder in den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen:
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Variante 2:
Die Bürgermeisterin teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften die Sitze in den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu.
Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………….. erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzen.