Beschlussvorlage - BV Cri SV 1837/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist ein Haupt- und Finanzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Bürgermeisterin und 6 Stadtvertretern zusammen.

Das Aufgabengebiet umfasst das Finanz- und Haushaltswesen sowie Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben. Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Stadtvertretung. Er berät zu den Themen der Haushaltsführung, den empfohlenen Beschlussvorlagen der beratenden Ausschüsse sowie der Verwaltung und bereitet die Stadtvertretersitzungen vor. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Stadtvertretung übertragen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub bis zur nächsten Stadtvertretersitzung erlauben.

Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Haupt- und Finanzausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die Regelungen des § 7 der Hauptsatzung der Bürgermeisterin übertragen sind.

Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen

  1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb der Wertgrenze von 5.000 € bis 30.000 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer Wertgrenze von 250 € bis 2.500 € pro Monat;
  2. über überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 30 % des betreffenden Produktsachkontos mindestens jedoch 3.000 € und höchstens 30.000 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb der Wertgrenze von 3.000 € bis 10.000 € je Aufwendungsfall/Auszahlungsfall;
  3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze von 1.000 € bis 30.000 €;
  4. über die Vergabe von Aufträgen nach VOL innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 € bis 25.000 € und nach der VOB innerhalb einer Wertgrenze von 10.000 € bis 50.000 €;
  5. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen von 100 € bis 1.000€.

 

Gemäß § 35 Abs. 1 der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung des Hauptausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses ist der Bürgermeister. Das Mandat des Bürgermeisters als Mitglied des Hauptausschusses ist auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft zugeteilt wurden, der er angehört. Gehört der Bürgermeister keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an, wird das Mandat auf die Zahl der Sitze derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft angerechnet, der die meisten Personen angehören, die gemeinsam mit dem Bürgermeister als Bewerber auf einem Wahlvorschlag für die letzte Wahl der Gemeindevertretung benannt worden sind.

 

Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen der Hautpausschuss besetzt werde soll. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitzung in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.

 

Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von den Satz davor, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.

Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Variante 1:

 

Die Gemeindevertretung wählt folgende Gemeindevertreter als Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

_______________________    _______________________

 

_______________________    _______________________

 

_______________________    _______________________

 

 

 

 

Variant 2:

 

Der Bürgermeister teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften                  die Sitze in den Hauptausschuss zu.

Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………….. erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzt.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Loading...