Beschlussvorlage - BV Cri SV 1829/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz ist Mitglied im Zweckverband Schweriner Umland. Der Zweckverband Schweriner Umland hat die Aufgabe, die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der Verbandsmitglieder durchzuführen und unterhält zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen. Für die Stadt Crivitz wird auch die Regenwasserentsorgung wahrgenommen.

Gemäß § 5 der Zweckverbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden sowie weiteren Vertretern. Verbandsmitglieder mit über 350 Einwohnern können einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Maßgebend ist die für die letzte Wahl der Stadtvertretung festgestellte Einwohnerzahl.

Die Stadt Crivitz hatte zum Stichtag 30.06.2023 4.775 Einwohner.

Damit gehören der Verbandsversammlung die Bürgermeisterin und ein weiterer Vertreter der Stadt Crivitz an.

Die Bürgermeisterin wird durch ihre Stellvertreter im Amt vertreten. Jeder weitere Vertreter der Verbandsversammlung kann ebenfalls einen Stellvertreter haben.

Als weiterer Vertreter in der Verbandsversammlung bzw. als Stellvertreter ist jeder Bürger der Stadt Crivitz wählbar.

 

Gemäß § 156 Abs. 3 KV M-V werden die weiteren Vertreter von den Gemeindevertretungen und der Stadtvertretung binnen 3 Monaten nach einer Kommunalwahl nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen der Zweckverband Schweriner Umland besetzt werden soll. Gelingt dies nicht, teilt die Bürgermeisterin den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei der Bürgermeisterin auf Aufforderung hin angezeigt haben.

 

Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von dem vorher genannten Satz, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.

Die Fraktionen erklären gegenüber der Bürgermeisterin, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Variante 1:

 

Die Stadtvertretung bestimmt Frau/ Herrn …… als weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schweriner Umland.

 

Variante 2:

 

Die Bürgermeisterin teilt der Fraktion/ Zählgemeinschaft …… den Sitz in die Verbandsversammlung Schweriner Umland zu.

Die Fraktion/ Zählgemeinschaft …… erklärt innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Bürgermeisterin, mit welcher Person sie den zugeteilten Sitz besetzt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

 

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