Beschlussvorlage - BV Cri SV 1828/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG. Sie wird in der Verbandsversammlung gemäß § 156 KV M-V durch den Bürgermeister vertreten. Dieser wird im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter vertreten.

Gemäß § 7 der Verbandssatzung kann sich das Verbandsmitglied auch durch den jeweiligen Fachamtsleiter vertreten lassen. Diese Regelung verfolgt die Zielstellung, dass mit der Anwesenheit des Fachamtsleiters grundsätzlich alle Gemeinden eines Amtes vertreten sind. Somit werden auch qualifizierte Mehrheiten, z.B. bei Satzungsänderungen, eher erreicht.

  

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung bevollmächtigt den Amtsleiter des Amtes für Finanzen Herrn René Witkowski im Amt Crivitz mit der Vertretung der Stadt Crivitz in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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