Beschlussvorlage - BV Pin GV 0865/24
Grunddaten
- Betreff:
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Evtl. Losverfahren und Zuteilung der weiteren Sitze in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katrin Ahrens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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16.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow wird ein Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gebildet. Dem Ausschuss gehören 4 Mitglieder der Gemeindevertretung und 3 sachkundige Einwohner an. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Allgemeine Aufgaben des Sozialwesens
- Angelegenheiten für Senioren und Behinderte
- Pflege der Zusammenarbeit mit Vereinen u. Interessengruppen
- Allgemeine Kinder- und Jugendangelegenheiten
- Kulturpflege- und Kulturentwicklungsangelegenheiten
- Denkmalpflegeangelegenheiten
- Sport- und Kulturveranstaltungen gemeindlichen Charakters
- Kommunale partnerschaftliche Angelegenheiten
Gemäß § 36 Abs. 1 der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der beratenden Ausschüsse nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.
Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen die beratenden Ausschüsse besetzt werden sollen. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.
Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von dem vorher genannten Satz, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.
Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Die Gemeindevertretung bestimmt folgende Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner als Mitglieder in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur:
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Variante 2:
Der Bürgermeister teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften ………. die Sitze in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur zu.
Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………… erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzen.
