Beschlussvorlage - BV Pin GV 0864/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Evtl. Losverfahren und Zuteilung der weiteren Sitze in den Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katrin Ahrens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.07.2024
|
Sachverhalt
Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow wird ein Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten gebildet. Dem Ausschuss gehören 4 Mitglieder der Gemeindevertretung und 3 sachkundige Einwohner an. Der Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Bauleitplanung
- Hoch- und Straßenbauangelegenheiten
- Bau- und Wohnungswesen
- Dorfgestaltung und ländlicher Wegebau
- Angelegenheiten des Trägers der Straßenbaulast
- Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Angelegenheiten des Gemeindebauhofes und der Feuerwehr
Gemäß § 36 Abs. 1 der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der beratenden Ausschüsse nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.
Gemäß § 32 a Kommunalverfassung M-V kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen die beratenden Ausschüsse besetzt werden sollen. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Das Verhältnis wird gemäß § 9a der Geschäftsordnung dadurch ermittelt, dass die Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Bei der Ermittlung des Stärkeverhältnisses und der Zuteilung der Sitze, werden nur Fraktionen und Zählgemeinschaften berücksichtigt, die ihre Bildung bei dem Bürgermeister auf Aufforderung hin angezeigt haben.
Sofern die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die weder einer Fraktion noch einer Zählgemeinschaft angehören, mindestens einem Drittel aller Mitglieder entspricht, sind diese Mitglieder abweichend von dem vorher genannten Satz, wie eine Zählgemeinschaft zu behandeln.
Die Fraktionen erklären gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Der Sitz ist mit Zugang der Erklärung besetzt.
Beschlussvorschlag
Variante 1:
Die Gemeindevertretung bestimmt folgende Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner als Mitglieder in den Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten:
_______________________ ____________________
_______________________ ____________________
_______________________ ____________________
__________________________
Variante 2:
Der Bürgermeister teilt den Fraktionen/ Zählgemeinschaften ………. die Sitze in den Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten zu.
Die Fraktionen/Zählgemeinschaften ………… erklären innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgermeister, mit welchen Personen sie die zugeteilten Sitze besetzen.
