Informationsvorlage - IV Pin GV 0857/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung und Vereidigung des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katrin Ahrens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.07.2024
|
Sachverhalt
Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters ist für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V durch den neu gewählten Bürgermeister und dem bisherigen ersten Stellvertreter des Bürgermeisters, Herrn Klaus-Michael Glaser. Sollte der Amtsinhaber sein eigener Nachfolger sein, müssen der neu gewählte Bürgermeister und der bisherige zweite Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Stephan Dann, die Ernennung vornehmen und die Urkunde unterzeichnen.
Anschließend leistet er den Diensteid.
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“
