Informationsvorlage - IV Pin GV 0854/24
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katrin Ahrens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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16.07.2024
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Sachverhalt
Der Bürgermeister, Herr Günter Josef Tiroux, verpflichtet die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).
Verpflichtungsformel:
„Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,
ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfe."
