Informationsvorlage - IV Pin GV 0852/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Eröffnung der Sitzung wird der Bürgermeister von seinem Amtsvorgänger und dessen Stellvertreter ernannt.

Der Bürgermeister wird für die Dauer einer Wahlperiode der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. §7 (2) LBG M-V. Sollte der Amtsinhaber sein eigener Nachfolger sein, müssen die beiden bisherigen Stellvertreter die Ernennung vornehmen und die Urkunde unterzeichnen. Die Ernennung und die Unterzeichnung erfolgen durch Herrn Klaus-Michael Glaser und Herrn Stephan Dann.

 

Er leistet den Diensteid, der da lautet:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (optional.: so wahr mir Gott helfe).“ 

 

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Beschlussvorschlag

Keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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