Beschlussvorlage - BV LaB GV 0245/24
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag einer Gemeindevertreters gemäß § 29 KV M-V i. V. m. § 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Langen Brütz
1. Änderung der Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Langen Brütz vom 22.02.1994
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Matthias Beresowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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05.06.2024
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Sachverhalt
Durch den Gemeindevertreter Herrn Gunnar Weinke wird gemäß § 29 Abs. 1KV M-V i. V. m. § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Langen Brütz der Antrag zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Langen Brütz (siehe Antrag in der Anlage) gestellt.
Von Amtswegen wird empfohlen, die Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Langen Brütz nicht wie im Antrag formuliert, zu ändern, weil im Falle dieser Änderung Straßenbestandteile durch die Gemeinde gereinigt werden müssen.
In der derzeitig gültigen Straßenreinigungssatzung ist die gesamte Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.
Da die Gemeinde keinen eigenen Bauhof bzw. Mitarbeiter zur Verfügung hat, müssten diese Leistungen in dessen Folge mittels Dienstleistungsvertrag separat vergeben und beauftragt werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Gemeinde zusätzliche Kosten tragen muss.
Hinzu kommt, dass die derzeitige Straßenreinigungsatzung auf dem Muster des Städte- u. Gemeindetages M-V basiert und in der jetzigen Form bzw. teilweise nur etwas anders formuliert aktuell in fast allen Gemeinden des Amtes angewandt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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83,8 kB
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