Beschlussvorlage - BV Pin GV 0847/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wurde ein Antrag zur Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Pinnow OT Godern vom 25.05.2016 eingereicht.

Der §11 Satz 3 soll laut dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur um „und deren Lebenspartner“ erweitert werden.

Bisher wurde hier geregelt: „Das Mitgliedern der FFw Pinnow für private Feiern, die in ihrer eigenen Person liegen, ein Nachlass in Höhe von 50 % auf das zu zahlende Entgelt gewährt wird.“

Die Lebenspartner unterstützen das Engagement ihres Partners in der FFw maßgeblich. Gleichzeitig führt es bei der aktuellen Regelung zu Nachfragen hinsichtlich der Abgrenzung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt in seiner Sitzung die 1. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Pinnow IT Godern zu ändern.

 

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Finanzielle Auswirkungen

keine

 

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Anlagen

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