Beschlussvorlage - BV Cri SV 1817/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Abbau der Kiessande im Kieswerk Pinnow Nord schreitet in nördliche Richtung voran. Grundlage bildet die Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 07.02.2024 durch das Bergamt Stralsund.

Im Rahmen der nördlichen Erweiterung wird auch ein Landweg in der Gemeinde Pinnow "Alter Crivitzer Landweg" für die Dauer der Auskiesung dieses Bereichs umverlegt. Der Weg ist Bestandteil des touristischen Räuber-Röpke-Radweges. 

 

Im Antrag zur Hauptbetriebsplanzulassung wurde die Umverlegung unter Punkt 4.3 thematisiert: 

„[… ] Als Ersatz für den Wegabschnitt auf dem Flurstück 66, der planmäßig in Abbau genommen werden soll, wird zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der bisher durch den Weg erschlossenen Flächen östlich des Tagebaus ein neuer Feldweg auf dem unternehmenseigenen Flurstück 53/2 angelegt. Der geplante Ersatzweg erreicht eine Länge von ca. 680 m und eine Breite von 5 m (Gesamtfläche ca. 3.400 m²) und bindet, ausgehend vom verbleibenden Wegabschnitt auf dem Flurstück 66, im Norden an den Muchelwitzer Weg an. Die Befestigung wird mit einem wasserdurchlässigen Kiessand-/Schottergemisch vorgenommen."

 

Im Ergebnis ist die Herstellung des Ersatzweges in die Hauptbetriebsplanzulassung vom 07.02.2024 aufgenommen worden.

„Bevor der Crivitzer Landweg (Flurstück 66, Flur 1, Gemarkung Petersberg) abgetragen und somit dem Abbau zur Verfügung steht, ist ein funktionaler Ersatzweg, wie im Antrag beschrieben, herzustellen. Nach Fertigstellung ist zur Abnahme des Ersatzweges mit dem Bergamt Stralsund ein Begehungstermin zu vereinbaren.“

 

Zur Herstellung des Ersatzweges  soll durch die Fa. Dörner eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Crivitz abgegeben werden, die sicherstellt, dass der Ersatzweg bis zur Wiederherstellung des alten Wegeverlaufs in der Gemeinde Pinnow bereitgestellt und unterhalten wird.  

 

Der Ersatzweg soll folgendermaßen hergestellt werden.  

 

(1) Der Ersatzweg wird auf ca. 680 m in 5 m Breite, mit einem Gefälle zum Abfluss des Niederschlagswassers hergestellt.

(2) Das Höhenniveau des Weges wird dem anstehenden Gelände durch Auskoffern des Oberbodens angeglichen.

(3) Es wird eine Schottertragschicht mit einer Körnung von 0/45 mm bis 0/75 mm in einer Stärke von mindestens 20 cm und einer Deckschicht mit einer Stärke von 5 cm mit einer Körnung von 0/16 mm lageweise eingebaut und verdichtet.

(4) Zum besseren Rückbau des Ersatzweges kann der Einbau von Geotextil o.ä. erfolgen.

 

Die Verpflichtungserklärung beinhaltet die Zulassung der öffentlichen Nutzung des Ersatzweges durch Radfahrer und Fußgänger, die Möglichkeit der Beschränkung des Fahrzeugverkehrs auf Forst- und Landwirtschaft, die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und die Freihaltung der Stadt Crivitz von Haftungsansprüchen.

Die Unterhaltung des Ersatzweges erfolgt durch den Betreiber des Kieswerkes. 

 

  

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Verpflichtungserklärung des Kieswerksbetreibers die folgenden Rahmenbedingungen zur Herstellung des Ersatzweges beinhalten muss.

(1) Der Ersatzweg wird auf ca. 680 m in 5 m Breite, mit einem Gefälle zum Abfluss des Niederschlagswassers hergestellt.

(2) Das Höhenniveau des Weges wird dem anstehenden Gelände durch Auskoffern des Oberbodens angeglichen.

(3) Es wird eine Schottertragschicht mit einer Körnung von 0/45 mm bis 0/75 mm in einer Stärke von mindestens 20 cm und einer Deckschicht mit einer Stärke von 5 cm mit einer Körnung von 0/16 mm lageweise eingebaut und verdichtet.

(4) Zum besseren Rückbau des Ersatzweges kann der Einbau von Geotextil o.ä. erfolgen.

  

Die öffentliche Nutzung des Ersatzweges durch Radfahrer und Fußgänger wird in der Verpflichtungserklärung sichergestellt. Der Fahrzeugverkehr darf auf Forst- und Landwirtschaft beschränkt werden. Die Unterhaltung des Ersatzweges erfolgt durch den Betreiber des Kieswerkes. Die Stadt Crivitz wird von allen Unterhaltungskosten und Haftungsansprüchen freigehalten. Die Unterhaltung erfolgt bis zum Rückbau des Ersatzweges durch den Betreiber des Kieswerkes. 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Umsetzung des Beschlusses und die Vollständigkeit der Verpflichtungserklärung zu kontrollieren. Nach der Abnahme des hergestellten Ersatzweges durch die Stadt Crivitz wird der Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 07.02.2024 zurückgenommen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Stadt wird von allen Kosten freigehalten.

 

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Anlagen

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