Beschlussvorlage - BV LaB GV 0236/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Kuhlen-Wendorf plant die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zwecks Erzeugung von Solarstrom. Planzeichnung sowie Begründung zum B- Plan Nr. 9 "Bürgersolarpark Gustävel" sind der Anlage zu entnehmen.

Abstimmungsbedürftige Sachverhalte, Wechselwirkungen oder andere negative Auswirkungen auf das Gebiet der Gemeinde Langen BRütz im Sinne des § 2 (2) BauGB sind durch die Planung nicht gegeben.

Die Gemeinde Langen Brütz wird im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 19.04.2024 um eine Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Langen Brütz trägt keine Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Bürgersolarpark Gustävel“ der Gemeinde Kuhlen-Wendorf vor.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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