Beschlussvorlage - BV Pin GV 0833/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wochenendhauses geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend nicht der Fall.

 

Die Grundfläche beträgt ca. 70 m², die Dachneigung beträgt 30°. Durch den Ausbau des Dachgeschosses wird das Dachgeschoss augenscheinlich zum zweiten Vollgeschoss. Eine Berechnung liegt den Antragsunterlagen nicht bei.

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 11.05.2024 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Pinnow erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240199 für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wochenendhauses auf dem Flst. 151/19 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

Begründung:

Das Vorhaben fügt sich nicht nach § 34 BauGB hinsichtlich des Artes und Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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