Beschlussvorlage - BV LaB GV 0234/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für den Schwimmunterricht in der Gemeinde Langen Brütz hat die G. C. Pon Stiftung gGmbH am 02.02.2024 eine Spende zur Förderung des Zivilschutzes und der Unfallverhütung in Höhe von 3.000,00 € an die Gemeinde Langen Brütz geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die zweckgebundene Spende von der G. C. Pon Stiftung gGmbH für den Schwimmunterricht in der Gemeinde Langen Brütz in Höhe von 3.000,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung wird zur Deckung von Aufwendungen für den Schwimmunterricht in der Gemeinde Langen Brütz verwendet.

 

 

 

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