Beschlussvorlage - BV LaB GV 0233/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz hat am 23.06.2021 den Aufstellungsbeschluss BV 171/21 zum B-Plan Nr. 9 „Caravanplatz“ gefasst.

Nunmehr liegt der Vorentwurf für den B-Plan Nr. 9 einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht vor. 

Vor der Frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Vorentwurfsunterlagen durch die Gemeinde zu bestätigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Langen Brütz bestätigt den Vorentwurf zum B-Plan Nr. 9 „Caravanplatz“ der Gemeinde Langen Brütz einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

 

2. Mit dem Vorentwurf des B-Plans Nr. 9 soll gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden in der sie auch um Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 gebeten werden. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 (1) BauGB erfolgt über eine öffentliche Auslegung. 
Die Nachbargemeinden werden gem. §2 (2) BauGB beteiligt.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Planungsauftrag für den Änderungsbereich (2. F-Planänderung und B-Plan Nr.9) gem. BV 172/21 in Höhe von 38.004,17 € brutto wurde erteilt. Die mittel stehen in der HH-stelle 11402 5625 zur Verfügung

 

 

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Anlagen

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