Beschlussvorlage - BV LaB GV 0232/24
Grunddaten
- Betreff:
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2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langen Brütz - Ergänzender Aufstellungsbeschluss, Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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06.03.2024
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz hat in ihrer Sitzung am 23.06.2021 den Aufstellungsbeschluss BV 171/21 zum B-Plan Nr. 9 "Caravanplatz" der Gemeinde Langen Brütz gefasst. Gemäß § 8 Absatz 3 BauGB ist im Parallelverfahren die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Die Gemeinde Langen Brütz beabsichtigt auf den Flurstücken 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie einer Teilfläche des Flst. 12/1 der Flur 1 der Gemarkung Langen Brütz die Sicherung der bestehenden Badestelle mit Erweiterung des Schwimmunterrichts und Badebetriebs mit Badeaufsicht sowie die Errichtung eines Caravanstellplatzes. Die neu überplanten Flächen sind im Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft im Bereich des Caravanstellplatzes und im Bereich des Gewässerrandes an der Badestelle als Grünfläche dargestellt. Gemäß § 8 Absatz 3 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren den Planungszielen anzupassen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Langen Brütz ist seit dem 08.09.2000 wirksam. Die 1. Änderung wurde am 09.07.2009 wirksam. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, nunmehr den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung zu fassen sowie den vorliegenden Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen zu beschließen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die 2. Änderung ihres Flächennutzungsplans für den Bereich der Gemarkung Langen Brütz, Flur 1, auf den Flurstücken 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie einer Teilfläche des Flst. 12/1. In der 2. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Planziele des Bebauungsplans Nr. 9 "Caranvanplatz" berücksichtigt. Im Flächennutzungsplan ist derzeit für den geplanten Bereich des Caravanstellplatzes eine Fläche für die Landwirtschaft und im Bereich der Badestelle eine Grünfläche dargestellt.
2. Die Gemeinde Langen Brütz billigt den anliegenden Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langen Brütz einschließlich der Begründung mit Umweltbericht. Sie bestimmt den Vorentwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB und bittet sie um Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 (1) BauGB erfolgt über eine öffentliche Auslegung.
Die Nachbargemeinden werden gem. §2 (2) BauGB beteiligt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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