Beschlussvorlage - BV LaB GV 0231/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leezen hat am 16.01.2024 beschlossen, den Entwurf des B-Plans Nr. 15 „Wohnbebauung Groth Moor" nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 befindet sich mit einer Fläche von ca. 4,1 ha unmittelbar angrenzend an die Görslower Straße am südlichen Ortseingang von Leezen. Das Plangebiet wird nördlich durch die Wohnbebauung am Bussardweg, östlich durch die Wohnbebauung an der Görslower Straße, südlich durch Ackerflächen und westlich durch die Straße „Zum Sperlingsfeld“ begrenzt.

Im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird die Gemeinde Langen Brütz um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die gesamten Unterlagen sind auf der Homepage des Amtes einsehbar.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Leezen und dessen Begründung keine Anregungen und Hinweise vor. 

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Finanzielle Auswirkungen: 

 

keine

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Anlagen

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