Beschlussvorlage - BV Cri SV 1773/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim gewährt aus den Mitteln des § 10a FAG M-V Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Jahre 2024 - 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig in entsprechenden Jahresscheiben gebunden.

 

Gemäß Anlage 1 zur Satzung des Landkreises Ludwigslust – Parchim zur Umsetzung des § 10 a FAG M-V (Bedarfsanzeige) ist eine rechtsverbindliche Erklärung über die Bereitschaft zur Aufbringung des Finanzierungsbetrages, bei noch nicht erfolgter Veranschlagung im Haushalt notwendig.

 

Eine Bereitstellung des eigenen Finanzierungsbeitrages des Schulträgers nach § 10 a Abs. 3 FAG M-V in Höhe von mindestens 50 % ist notwendig.

Es ist vorgesehen im Haushaltsjahr 2026 die Herstellung einer barrierefreien Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches mit Gesamtkosten von 464.200,00 € durchzuführen. Dies bedeutet eine Bereitstellung des eigenen Finanzierungsbeitrages bei 50 % von 232.100,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt im Rahmen des Schulbauprogramm 2024 – 2027 für die Maßnahme Herstellung einer barrierefreien Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches mit Gesamtkosten von 464.200,00 € die Bereitstellung des eigene Finanzierungs-beitrages bei 50 % von 232.100,00 € im Haushalt 2026.

 

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Finanzielle Auswirkungen

232.100,00 € sind im Haushalt 2026 einzuplanen

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Anlagen

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