Beschlussvorlage - BV Cri SV 1773/24
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss für das Haushaltsjahr 2026 zur Bereitstellung des Eigenanteils im Rahmen des Schulbauprogrammes für das Bauvorhaben Regionale Schule Crivitz, Straße der Freundschaft 19 a, 19089 Crivitz
Herstellen einer barrierefreien Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sebastian Zapf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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26.02.2024
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Sachverhalt
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim gewährt aus den Mitteln des § 10a FAG M-V Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Jahre 2024 - 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig in entsprechenden Jahresscheiben gebunden.
Gemäß Anlage 1 zur Satzung des Landkreises Ludwigslust – Parchim zur Umsetzung des § 10 a FAG M-V (Bedarfsanzeige) ist eine rechtsverbindliche Erklärung über die Bereitschaft zur Aufbringung des Finanzierungsbetrages, bei noch nicht erfolgter Veranschlagung im Haushalt notwendig.
Eine Bereitstellung des eigenen Finanzierungsbeitrages des Schulträgers nach § 10 a Abs. 3 FAG M-V in Höhe von mindestens 50 % ist notwendig.
Es ist vorgesehen im Haushaltsjahr 2026 die Herstellung einer barrierefreien Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches mit Gesamtkosten von 464.200,00 € durchzuführen. Dies bedeutet eine Bereitstellung des eigenen Finanzierungsbeitrages bei 50 % von 232.100,00 €.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt im Rahmen des Schulbauprogramm 2024 – 2027 für die Maßnahme Herstellung einer barrierefreien Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches mit Gesamtkosten von 464.200,00 € die Bereitstellung des eigene Finanzierungs-beitrages bei 50 % von 232.100,00 € im Haushalt 2026.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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