Informationsvorlage - IV Dob GV 0571/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl eines Gemeindevertreters in den Bauausschuss der Gemeinde Dobin am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Stefanie Dzewas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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21.02.2024
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Sachverhalt
Herr Roland Baumann, Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See, hat mit Schreiben vom 31.01.2024 seine Ausschussarbeit im Bauausschuss niedergelegt. Die Niederlegung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Dem Bauausschuss gehören drei Gemeindevertreter und zwei sachkundige Einwohner an. Somit ist der Platz eines Gemeindevertreters neu zu vergeben.
Aufgabengebiet des Ausschusses:
- Bauleitplanung der Gemeinde
- Hoch-, Tief- und Straßenbauvorhaben der Gemeinde
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
- Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen - Abnahme von Bauleistungen
Finanzielle Auswirkungen
Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Dies ist unter § 8 der gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See geregelt.
