Beschlussvorlage - BV Dob GV 0570/24

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Trinkwasserbehälters für das Wasserwerk Retgendorf geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 2 Retgendorf. Die Fläche ist dort als Ausgleichsfläche / Parkanlage ausgewiesen. Daher wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt.

 

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des B-Plans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Der Gemeinde wird empfohlen, der Befreiung zuzustimmen, um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Dobin am See zukünftig zu sichern.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.03.2024 erforderlich.

   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 240002  für den Neubau eines Trinkwasserbehälters für das Wasserwerk Retgendorf auf dem Flst. 59/20 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

Der Ausnahme von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 2 hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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