Beschlussvorlage - BV Cri SV 1764/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zweckgebunden zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe hat die Hubertus Apotheke Crivitz am 05.12.2023 eine Spende in Höhe von 325,00 € an den Senioren- und Behindertenbeirat geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dies nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die zweckgebundene Spende für den Senioren- und Behindertenbeirat in Höhe von 325,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

Reduzieren

Zur Deckung von Aufwendungen des Senioren- und Behindertenbeirats.

Loading...