Beschlussvorlage - BV Dob GV 555/23-01
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf Wunsch der Gemeindevertretung vom 28.10.2023 wird die Beschlussvorlage erneut vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Satzungsänderung erst am Tage nach der Bekanntmachung rechtskräftig. Sie entfaltet aber bereits mit Beschlussfassung ihre Wirksamkeit. Sobald der Beschluss mit absoluter Mehrheit gefasst ist, kann die Wahl der Mitglieder des Zukunftsausschusses erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See vom 07.09.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 04.02.2020, wird wie folgt geändert:
Der § 6 erhält folgenden Wortlaut:
„§ 6
Beratende Ausschüsse
(1) Die beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen.
(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
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Name |
Aufgabengebiet |
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Bauausschuss |
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Zukunftsausschuss |
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(3) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse nach Absatz 2 sind öffentlich. § 4 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz übertragen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Dobin am See, den <Datum>
Siegel
Schwarz
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See erhalten Ausschussvorsitzende einen Sockelbetrag von 30 €/monatlich, sofern Sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung von 40 € je Sitzung; Ausschussvorsitzende von 60 € je Sitzung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,1 kB
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