Beschlussvorlage - BV Dob GV 555/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf Wunsch der Gemeindevertretung vom  28.10.2023 wird die Beschlussvorlage erneut vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Satzungsänderung erst am Tage nach der Bekanntmachung rechtskräftig. Sie entfaltet aber bereits mit Beschlussfassung ihre Wirksamkeit. Sobald der Beschluss mit absoluter Mehrheit gefasst ist, kann die Wahl der Mitglieder des Zukunftsausschusses erfolgen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See

 

 

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See erlassen:

 

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See vom 07.09.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 04.02.2020, wird wie folgt geändert:

 

 

Der § 6 erhält folgenden Wortlaut:

 

„§ 6

Beratende Ausschüsse

 

(1) Die beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

 

Name

Aufgabengebiet

Bauausschuss

  • Bauleitplanung der Gemeinde
  • Hoch-, Tief- und Straßenbauvorhaben der Gemeinde
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen
  • Abnahme von Bauleistungen

 

Zukunftsausschuss

  • Kontrolle/Bearbeitung/Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes
  • Aufstellen und Prüfen der Möglichkeiten der gemeindlichen regionalen einwohnerorientierten Entwicklung in allen Bereichen, die im Gemeindeentwicklungskonzept aufgezeigt sind und Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des staatlich anerkannten Tourismusortes im Hinblick auf die Entwicklung einer Tourismusregion sind
  • Mitarbeit im entsprechendem Ausschuss des Tourismusvereins Schweriner Seenland
  • Planung und Koordinierung einer einwohnernahen Gemeindegestaltung mit entsprechenden Veranstaltungen der einzelnen Vereine/Institutionen
  • Zusammenarbeit mit ÖPNV bzgl. einer kostenneutralen Busliniennutzung
  • Unterhaltung/Instandsetzung des Rad- und Wanderwegenetz
  • Badestellengestaltung
  • Konzepterstellung kurz-/mittel-/langfristiger Maßnahmen inkl. finanzieller Untersetzung

  

(3) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse nach Absatz 2 sind öffentlich. § 4 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.

(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungs­ausschuss des Amtes Crivitz übertragen.“

 

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Dobin am See, den <Datum>

 

 

       Siegel

 

 

Schwarz

Bürgermeister

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See erhalten Ausschussvorsitzende einen Sockelbetrag von 30 €/monatlich, sofern Sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung von 40 € je Sitzung; Ausschussvorsitzende von 60 € je Sitzung 

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Anlagen

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