Beschlussvorlage - BV Cri SV 1763/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zweckgebunden zur Förderung des Brandschutzes hat der Zweckverband Schweriner Umland eine Spende in Höhe von 500,00 € an die Freiwillige Jugendfeuerwehr Crivitz geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dies nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die zweckgebundene Spende für die Freiwillige Jugendfeuerwehr Crivitz in Höhe von 500,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

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Zur Deckung von Aufwendungen der Freiwilligen Jugendfeuerwehr Crivitz.

 

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