Beschlussvorlage - BV Cri SV 1754/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw 500 Mbit/s im Download möglich ist.

Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.

Der Landkreis ist bereit, für die betroffenen Gemeinden Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

 

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Crivitz beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s. Der Landkreis Ludwigslust Parchim wird beauftragt, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der vom Bund vorgegebene kommunale Eigenanteil in Höhe von 10% soll durch das Land vorfinanziert und aus dem Kommunalen Aufbaufonds bezahlt werden. Eine unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte soll wie bereits im jetzt laufenden Breitbandausbau nicht stattfinden.  

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Anlagen

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