Beschlussvorlage - BV Cri SV 1746/23

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Beratungsfolge

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Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten. 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 14.11.2023, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung Crivitz den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beschließen und die Bürgermeisterin zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2021.

Die Stadtvertretung Crivitz erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung zum Jahresabschluss 2021.

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Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von -144.577,32 EUR. Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage. Feststellen des unveränderten Ergebnisvortrages in Höhe von 1.512.401,71 EUR.

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Anlagen

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