Beschlussvorlage - BV Cri SV 1745/23

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Beratungsfolge

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Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten. 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, bestätigt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 14.11.2023, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung Crivitz den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen und die Bürgermeisterin zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2020.

Die Stadtvertretung Crivitz erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung zum Jahresabschluss 2020.

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Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 357.381,74 EUR

Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag, welcher sich dadurch auf 1.512.401,71 EUR erhöht.

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Anlagen

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