Beschlussvorlage - BV Cri SV 1742/23-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Veranlassung des Senioren- und Behindertenbeirates wird nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Satzungsentwurf wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Präambel

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtbehörde nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 23.12.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2022 wird wie folgt geändert:

  1. Der § 6a Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung bestellt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt fünf Jahre.“

  1.     Der § 6a Absatz 4 wird wie folgt geändert:
    1. Der Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat hat jederzeit das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen an die Stadtvertretung zu wenden und ist über die Stellungnahme der Stadtvertretung oder eines Ausschusses unverzüglich zu unterrichten. Der Senioren- und Behindertenbeirat hat bei öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung bzw. eines Ausschusses die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Stadtvertretung kann bei einem die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen entsprechenden Beratungsgegenstand beschließen, den Senioren- und Behindertenbeirat als Sachverständigen anzuhören.“

  1. Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden zu den Sätzen 5 bis 8.
  1.     In § 6a wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 eingefügt:

„Der Senioren- und Behindertenbeirat wird in seinem Bestreben, die Bedürfnisse und Interessen der Mitbürger zu vertreten, durch die Stadtvertretung unterstützt.“

  1.     Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

keine

 

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Anlagen

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