Beschlussvorlage - BV LaB GV 0227/23
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 230063
Neubau Wohngebäude und Carport/Abstellraum
Gemarkung Kritzow, Flur 1, Flst. 27/1, 26/4 (Dorfstr. 28a, Kritzow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wohngebäudes und eines Carports mit Abstellraum geplant.
Im Rahmen des Bauvorbescheids ist über die Fragen zu entscheiden, ob ein Bungalow ( 1 Geschoss, Satteldach 20 - 25°) an dem geplanten Standort errichtet werden kann. Die Ausrichtung entspricht der Optimierung der Grundstücksnutzung und zum Betrieb einer PV-Anlage.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Kritzow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.12.2023 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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717,6 kB
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