Beschlussvorlage - BV LaB GV 0227/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wohngebäudes und eines Carports mit Abstellraum geplant.

 

Im Rahmen des Bauvorbescheids ist über die Fragen zu entscheiden, ob ein Bungalow ( 1 Geschoss, Satteldach 20 - 25°) an dem geplanten Standort errichtet werden kann. Die Ausrichtung entspricht der Optimierung der Grundstücksnutzung und zum Betrieb einer PV-Anlage. 

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Kritzow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.12.2023 erforderlich. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 230063 für das Bauvorhaben Neubau Wohngebäude und Carport / Abstellraum auf dem Flurstück 27/1 und 26/4 der Flur 1 in der Gemarkung Kritzow.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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