Beschlussvorlage - BV Pin GV 0819/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 01.12.1995 hat die ehemalige Gemeinde Godern mit 6 weiteren ehemaligen Gemeinden des Amtes Ostufer Schweriner See in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ihre Zuständigkeit als Schulträger gem. § 18 Schulreformgesetz Mecklenburg-Vorpommern dem Amt (§ 165 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern) übertragen.

 

Mit Gebietsänderungsvertrag wurde die ehemalige Gemeinde Godern zum 01.01.2012 in die Gemeinde Pinnow eingemeindet, das damalige Schuleinzugsgebiet für die Schulen blieb jedoch weiterhin bestehen.

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 16.06.2022 wurde nun für den Ortsteil Godern und Neu Godern das Schuleinzugsgebiet für die Grundschulen ab 01.08.2022 geändert, sodass nun für alle Kinder der Gemeinde Pinnow Sukow als örtlich zuständige Grundschule bestimmt wurde.

 

Auf Bitten des Bürgermeisters wurde die Amtsverwaltung gebeten die fristgerechte Kündigung des bestehenden Vertrages zum 31.12.2024 vorzubereiten, da aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nun keine Notwendigkeit mehr an der Fortführung des Vertrages vom 01.12.1995 besteht.

 

Hinweis der Verwaltung:

Für Kinder, denen im Rahmen einer beantragten Ausnahmegenehmigung der Besuch einer nichtörtlich zuständigen Grundschule genehmigt wird, werden auch weiterhin anhand der gesetzlichen Regelungen Schullastenbeiträge erhoben.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt die fristgerechte Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 01.12.1995 bzgl. der Übertragung der Schulträgerschaft an das Amt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Kündigung kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Gemäß § 10 des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist im Falle einer Rückübertragung bzw. bei Ausscheidens einer Vertragsgemeinde ein Auseinandersetzungsverfahren durchzuführen.

 

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Anlagen

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