Beschlussvorlage - BV Pin GV 0819/23
Grunddaten
- Betreff:
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Kündigung des öffentl.-rechtl. Vertrages vom 01.12.1995 (Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger der ehemaligen Gemeinde Godern an das Amt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Katja Witte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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27.11.2023
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Sachverhalt
Mit Datum vom 01.12.1995 hat die ehemalige Gemeinde Godern mit 6 weiteren ehemaligen Gemeinden des Amtes Ostufer Schweriner See in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ihre Zuständigkeit als Schulträger gem. § 18 Schulreformgesetz Mecklenburg-Vorpommern dem Amt (§ 165 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern) übertragen.
Mit Gebietsänderungsvertrag wurde die ehemalige Gemeinde Godern zum 01.01.2012 in die Gemeinde Pinnow eingemeindet, das damalige Schuleinzugsgebiet für die Schulen blieb jedoch weiterhin bestehen.
Mit Kreistagsbeschluss vom 16.06.2022 wurde nun für den Ortsteil Godern und Neu Godern das Schuleinzugsgebiet für die Grundschulen ab 01.08.2022 geändert, sodass nun für alle Kinder der Gemeinde Pinnow Sukow als örtlich zuständige Grundschule bestimmt wurde.
Auf Bitten des Bürgermeisters wurde die Amtsverwaltung gebeten die fristgerechte Kündigung des bestehenden Vertrages zum 31.12.2024 vorzubereiten, da aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nun keine Notwendigkeit mehr an der Fortführung des Vertrages vom 01.12.1995 besteht.
Hinweis der Verwaltung:
Für Kinder, denen im Rahmen einer beantragten Ausnahmegenehmigung der Besuch einer nichtörtlich zuständigen Grundschule genehmigt wird, werden auch weiterhin anhand der gesetzlichen Regelungen Schullastenbeiträge erhoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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