Beschlussvorlage - BV Pin GV 0815/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in ihrer Sitzung am 24.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ gefasst.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 erfolgte durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB hat gleichzeitig stattgefunden.

Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Vorhabenträger geprüft und die jeweiligen Abwägungsvorschläge zur Berücksichtigung im vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 erarbeitet. Es wurden Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und eines Bürgers ergänzt. Die Abwägungsvorschläge sind in den anliegenden Abwägungsunterlagen durch den Vorhabenträger zur Beschlussfassung zusammengefasst worden. 

Der Abwägungsbeschluss BV 750/23-01 vom 23.01.2023 wird durch diesen Beschluss ersetzt und ist daher aufzuheben. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der  

    Gemeinde Pinnow eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß den anliegenden Abwägungsunterlagen geprüft.

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt über die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 

    sowie der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.


3. Das Ergebnis der Abwägung ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen zu diesem Planvorhaben 

    vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hebt den Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans 

    Nr. 21 "Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd" (Abwägungsbeschluss) vom 23.01.2023 auf.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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