Beschlussvorlage - BV Cri SV 727/23-03

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Beratungsfolge

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Aufgrund der letzten Änderung des Bestattungsgesetzes M-V aus 2021 muss die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Crivitz zwingend überarbeitet und angepasst werden. Hinzu kommt, dass auf Grund der neuen Gestaltung des Friedhofes bzw. der Einführung zusätzlicher bzw. anderer Bestattungsarten (z.B. Baumgräber) weitere Satzungsanpassungen notwendig sind.

 Um alle notwendigen Änderungen in eine in sich geschlossene Einheit zu bringen, wurde entschieden, sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung noch einmal komplett neu zu erarbeiten und beschließen zu lassen.

 Auf Wunsch der Stadtvertretung der Stadt Crivitz sollen Satzungsänderungen bzw. Anpassungen generell in allen Ausschüssen vorberaten werden. Dieser Forderung wird hiermit Folge geleistet.

 Ergebnisse:

SozialA-Sitzung 11.09.2023

geändert beschlossen:

Es erfolgte eine Beratung zu dem vorliegenden Entwurf der Satzung i.V.m. der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung Crivitz vom 18..07.2023. Im Ergebnis werden folgende Empfehlungen an die Stadtvertretung gegeben:

- TOP 11 Protokoll, Punkt 6: § 19 der Satzung soll nicht gestrichen werden,

- TOP 11 Protokoll, Punkt 8: § 24 e der Satzung - Prüfung der angegeben Maße der Grabsteine Breite 1m scheint zu      gering)

- § 18 c.) der Satzung: Begriff "VVN" ausschreiben

- § 18 d.) der Satzung: " Friedhofskapelle" ergänzen 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/ 1 Enthaltung

 

KulturA-Sitzung 12.09.2023

Abstimmungsergebnis:  4 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/1 Enthaltung

 

UmweltA-Sitzung 19.09.2023

geändert beschlossen:

In dem Entwurf werden die Anmerkungen des Umweltausschusses mit lfd. Nummerierung

aufgelistet.

1 §3 – Der Friedhof ist bei Dunkelheit nicht beleuchtet. Ein Betreten des Friedhofes bei

einbrechender Dunkelheit ist aus Sicherheitsgründen für den Besucher zu unterlassen.

2 §4 a) … ordnungsgemäß zu entsorgen.

3 e) … Chemische Pflanzenschutzmittel sind nicht einzusetzen. Wildkräuter sind manuell von den Gräbern zu entfernen.

4 i) … letzter -Absatz: Frage,wo ist die Anmeldung hin zurichten?

5 §5 b) … Einfügen nach Absatz 1.

6 §19 … Der Beschluß der Stadtvertretung zur Anlage von einer Grabstätte für still geborene

Kinder ist durch Beschluss der Stadtvertretung aufzuheben. Der §19 ist dann zu streichen.

7 §22 (7) … Das Anzünden von Grablichtern ist erlaubt.

8 §24 (e) … Die Grabmale sollten eine Maßbegrenzung von 1x1 m haben.

9 (f) ... Wird bereits im §25 verwiesen.

10 (h) … Die Namensplatten sind nicht an Bäumen anzubringen.

 

BauA-Sitzung 21.09.2023

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/0 Enthaltungen

 

 

OTV-Sitzung Gädebehn 09.10.2023 mit BV 727/23-02

Empfehlung: Auf der Grundlage, dass in der amtsdeutschen Sprache das Gendern nicht verpflichtend vorgesehen ist, ergeht die Beschlussempfehlung der OTV mit der Maßgabe, dass im Text der Friedhofsgebührensatzung keine Genderformulierungen verwendet werden.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/0 Enthaltungen

 

OTV-Sitzung Wessin 18.10.2023

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/0 Enthaltungen

 

Alle Empfehlungen der Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen wurden durch das Amt Crivitz eingearbeitet und ist Anlage der Beschlussvorlage.

  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am …………….die Friedhofssatzung der Stadt Crivitz. Die Friedhofssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist in allen Gremien der Stadtvertretung vorberaten worden. 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Anlagen

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