Beschlussvorlage - BV Cri SV 729/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gem. § 8 der Feuerwehrorganisationsverordnung  haben die Gemeinden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre, die Brandschutzbedarfspläne (BBPL) zu aktualisieren. Somit fällt eine Aktualisierung des BBPL für die Stadt Crivitz im Jahr 2024 an.

 

Zur Vereinheitlichung und Koordination gerade auch im Hinblick auf die notwendigen Absprachen mit den amtsangehörigen und amts- und kreisübergreifenden Gemeinden wurde bereits im Jahr 2017 die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt Crivitz beschlossen.

 

Die Ausschreibung der freiberuflichen Leistung ist für das I Quartal 2024 vorgesehen. Hierzu ist im Vorfeld erneut eine Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt Crivitz notwendig. Gegensätzlich der letzten Planung wird eine Gesamtplanung des Amtes anvisiert. Die Erfahrung der letzten fünf Jahre gerade im Umgang mit Förderungen und gemeindeübergreifenden Absprachen haben hier klare Vorteile gegenüber Einzelplanungen gezeigt. Positive Bespiele sind hier das Amt Grabow  oder Sternberg zu benennen. Grundlage für die Aktualisierung sind die Daten aus dem durch die Stadtvertretung am 11.03.2019 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Crivitz.

 

Hauptaugenmerk soll auf die Löschwasserplanung und ein aussagekräftiges Fahrzeugkonzept gelegt werden. Als weiteres Ziel sind eine bessere Lesbarkeit und die Vereinfachung der zukünftigen Fortschreibungen anvisiert.

 

Der Anteil der Stadt Crivitz beläuft sich lt.  Kostenschätzung für die Aktualisierung auf ca. 5.300 und wird im Anschluss analog wie 2019 an das Amt Crivitz beglichen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Die Stadtvertretung  beschließt die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe zur Erstellung und gleichzeitigen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Crivitz an das Amt Crivitz Crivitz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Ca. 5.300 €. Ansatz wird im HH 2024 eingestellt.

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