Beschlussvorlage - BV LaB GV 221/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgabe Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan an das Amt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Wolpert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.10.2023
|
Sachverhaltsdarstellung:
Gem. § 8 der Feuerwehrorganisationsverordnung haben die Gemeinden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre, die Brandschutzbedarfspläne (BBPL) zu aktualisieren. Somit fällt eine Aktualisierung des BBPL für die Gemeinde Langen Brütz im Jahr 2024 an.
Zur Vereinheitlichung und Koordination gerade auch im Hinblick auf die notwendigen Absprachen mit den amtsangehörigen und amts- und kreisübergreifenden Gemeinden wurde bereits im Jahr 2017 die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt Crivitz beschlossen.
Die Ausschreibung der freiberuflichen Leistung ist für das I Quartal 2024 vorgesehen. Hierzu ist im Vorfeld erneut eine Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt Crivitz notwendig. Gegensätzlich der letzten Planung wird eine Gesamtplanung des Amtes anvisiert. Die Erfahrung der letzten fünf Jahre gerade im Umgang mit Förderungen und gemeindeübergreifenden Absprachen haben hier klare Vorteile gegenüber Einzelplanungen gezeigt. Positive Bespiele sind hier das Amt Grabow oder Sternberg zu benennen. Grundlage für die Aktualisierung sind die Daten aus dem durch die Gemeindevertretung am 03.04.2019 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Langen Brütz.
Hauptaugenmerk soll auf die Löschwasserplanung und ein aussagekräftiges Fahrzeugkonzept gelegt werden. Als weiteres Ziel sind eine bessere Lesbarkeit und die Vereinfachung der zukünftigen Fortschreibungen anvisiert.
Der Anteil der Gemeinde Langen Brütz beläuft sich lt. Kostenschätzung für die Aktualisierung auf ca. 1.100 € und wird im Anschluss analog wie 2019 auf Grund des Doppelhaushaltes in 2025 an das Amt Crivitz beglichen.
