Beschlussvorlage - BV Suk GV 0595/23
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 18 "Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage" der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Sukow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Umwelt und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Sukow
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Entscheidung
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24.10.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Gemeinde Sukow liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 vor. In Abstimmung mit dem Antragsteller und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wird auf eine Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans abgezielt, damit die technische Entwicklung in dem Bereich weiterhin möglich ist. Der neu aufgestellte B-Plans Nr. 18 verdrängt mit Rechtskraft den alten vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 10.
Es wurden durch den Antragsteller eine Grundzustimmungserklärung, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und ein städtebauliches Konzept vorgelegt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 ist es, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Sicherung der bestehenden Biogasanlage sowie deren Modernisierung und Nachrüstung zu schaffen. Das erzeugte Biogas soll mit einer Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan aufbereitet werden und anschließend zu Bio-LNG verflüssigt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 1,18 ha.
Der vorhabenbezogene B-Plan wird im 2-stufigen Planverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Der rechtskräftige F-Plan der Gemeinde Sukow für den Bereich Sukow weist eine Sondergebietsfläche „Bioenergie“ aus und bedarf daher keiner Änderung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ im Bereich Ortsteil Sukow.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,18 ha und bezieht das Flurstück 79/7, Flur 1, Gemarkung Sukow ein. Im Norden und im Osten befinden sich Ackerflächen. Das Gebiet wird im Süden durch eine vorhandene Biogasanlage und im Westen durch den landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt.
Planungsziel:
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Nachrüstung der vorhandenen Biogasanlage über eine Anpassung der maximal zulässigen Höhe der baulichen Anlagen, die Berücksichtigung von Flächen für die Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen, die der landschaftsverträglichen Einordnung der technischen Anlage dienen soll. Zweck ist die Aufbereitung des erzeugten Biogases mit einer Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan und anschließender Verflüssigung zu Bio-LNG (bio liquid natural gas).
- Durch den Vorhabenträger ist der Bebauungsplans auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens, die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen bzw. Abgeltung des Ausgleichs über ein Ökokonto sowie die Herstellung ggfs. erforderlicher Erschließungsanlagen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten.
- Zwischen der Gemeinde Sukow und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB (Durchführungsvertrag) abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.
- Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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925,5 kB
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390 kB
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222,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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118,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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