Beschlussvorlage - BV Pin GV 0809/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Wochenendhauses mit Doppelcarport geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Die Grundfläche beträgt 69,95 m² und die Dachneigung 30°.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 21.11.2023 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230569 für den Neubau eines Wochenendhauses mit Doppelcarport auf den Flst. 112/14, 113/4, 113/5 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zur erteilen.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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