Beschlussvorlage - BV Cri SV 673/23-03

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Beratungsfolge

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Die Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie die Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB sind abgeschlossen.

Die Planvorentwurfsunterlagen haben vom 06.06.2022 bis zum 08.07.2022 öffentlich ausgelegen. Die Planentwurfsunterlagen haben vom 05.12.2022 bis zum 09.01.2023 öffentlich ausgelegen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden hinsichtlich der planungsrelevanten Inhalte aufbereitet. Im Ergebnis wird ein Vorschlag zur Umgangsweise mit den Inhalten in Bezug auf den Bebauungsplan unterbreitet (Abwägungsbeschluss).

Hinweis: Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt aus der Sitzung am 16.02.2023 das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 15 einzustellen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Wessin“ der Stadt Crivitz eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung geprüft. 
  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt über die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. 
  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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