Beschlussvorlage - BV Suk GV 594/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sukow hat im Oktober 2022 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sukow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Elde" für den Betrieb von Schöpfwerken erlassen. Diese 1. Satzungsänderung berücksichtigte die Umlage der Beiträge für den Schöpfwerksbetrieb für die Kalenderjahre 2019 bis einschließlich 2023.

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sukow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Elde" für den Betrieb von Schöpfwerken berücksichtigt die Umlage der Beiträge für den Schöpfwerksbetrieb für das Kalenderjahr 2024 und tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.

 

Aufgrund der stark schwankenden Jahresbeiträge für den Schöpfwerksbetrieb ist eine jährliche Anpassung der Satzung notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt auf ihrer Sitzung die folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sukow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Elde" für den Betrieb von Schöpfwerken einschließlich der dazugehörigen Kalkulation anzunehmen. 

 

Für das Kalenderjahr 2024 beträgt der Gebührensatz für das 

              Schöpfwerk Waldlewitz = 6,544 €/ha,

              Schöpfwerk Bahlenhüschen = 6,923 €/ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Sukow ergibt sich auf Grundlage der 2. Änderung der Satzung für den Betrieb von Schöpfwerken für das Produkt 55200 und den entsprechenden Produktsachkonten der Beiträge für den Schöpfwerksbetrieb eine theoretische Einnahme i.H.v. 965,40 €.

 

 

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Anlagen

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