Beschlussvorlage - BV Pin GV 807/23

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Beratungsfolge

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 Sachverhalt

 

 Die Eigentümer des Flurstück 387/1, in der Flur 1, der Gemarkung Godern haben einen Antrag auf ein 3 m breite Grundstückszufahrt gestellt. 

 

Dem Antrag stehen keine rechtlichen Vorgaben im Weg. Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bedingungen zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag auf eine 3 m breite Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Godern, Flur 1, Flurstück 387/1 unter folgenden Bedingungen zu.

 

1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden      Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

4. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

6. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

7. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

8. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

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Finazielle Auswirkung

 

Keine - Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

 

 

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Anlagen

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