Beschlussvorlage - BV Pin GV 805/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den Flurstücken 89/83, 89/1 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow (Dat Äuwer 1 in Pinnow) wurde eine Temporäre Energieversorgung für die Fernwärme-versorgung errichtet (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 1 „Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow.

Im B-Plan ist die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche ausgewiesen.

Daher wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans beantragt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 20.09.2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230351 r eine Temporäre Energieversorgung für die Fernwärmeversorgung auf den Flst. 89/83, 89/1 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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