Beschlussvorlage - BV Pin GV 804/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung eines TinyHouses zu Wohnzwecken geplant (sh. Antragsunterlagen). 

Das Vorhaben befindet sich nach Einschätzung des Landkreises im Außenbereich und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid BV 220102 für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten vor. 

Gemäß BauGB soll mit Grund und Boden l sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Mit der geringen  versiegelten Fläche durch ein TinyHouse mit nur 60 m² wird diesem Grundsatz Rechnung getragen.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 10.10..2023 erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 230700 für die Errichtung eines TinyHouses zu Wohnzwecken auf dem Flst. 67/10 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow zu erteilen.

Hinweis:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde Pinnow zu beantragen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

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Anlagen

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