Informationsvorlage - IV Dob GV 556/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Vorbehaltlich des Zustandekommens der Beschlussfassung zur 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, ist ein Zukunftsausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus 3 Gemeinde­vertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen.

Die Mitglieder dieses Ausschusses werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es werden keine Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das dHondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 3 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern erstellen. Zweckmäßigerweise sollten die sachkundigen Einwohner an den Kopf der Liste gestellt werden.

 

Wahlgang

Die Gemeindevertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Bei der Sitzverteilung werden zunächst die 2 Sitze für die sachkundigen Einwohner verteilt. Sodann werden die nicht berücksichtigten sachkundigen Einwohner von allen Listen gestrichen und die 3 Sitze für die Gemeindevertreter verteilt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: keiner

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe BV Dob GV 555/23

 

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