Beschlussvorlage - BV LaB GV 223/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Brücke über die Warnow bei Karnin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
- Beteiligt:
- Bauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.09.2023
|
Nachdem nach einer turnusmäßigen Brückenkontrolle bekannt geworden ist, dass eine der Warnowbrücken bei Karnin gesperrt werden musste und nicht mehr sanierungsfähig ist, soll eine Entscheidung über die Zukunft der touristisch wichtigen Querung getroffen werden. Hinzu kommt, dass durch Anstoß der Gemeinde Cambs eine Überprüfung durch die Amtsverwaltung über die Zuständigkeit der Brücke erfolgte. Dabei kam man überraschend zu dem Ergebnis, dass einer der Brücken katastermäßig der Gemeinde Langen Brütz zugeordnet ist.
Beschlussvorschlag
Gemeinde Langen Brütz beschließt auf Ihrer Sitzung folgenden Grundsatzbeschluss:
Beschlussvorschlag 1
Die Gemeinde Langen Brütz spricht sich grundsätzlich für den Erhalt der Warnowbrücken bei Karnin aus. Voraussetzung für die Erneuerung sind:
- eine gescherte Finanzierung unter Einbeziehung noch zu prüfender Fördermittel
- ein gleichlautender Beschuss der Gemeinde Cambs, um sicher zu stellen, dass beide Brücken erneuert werden, bzw. nutzbar bleiben
- eine rechtsverbindliche Erklärung zur katastermäßigen Zuordnung der beiden Brücken durch das Amt Crivitz
oder
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeinde langen Brütz beschließt den Abriss der Brücke und die dauerhaft Schließung der Warnowquerung bei Karnin.
