Beschlussvorlage - BV Suk GV 591/23

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Datum vom 12.07.2023 wurde ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 LBauO M-V gestellt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Sukow und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Ein Vorhaben ist im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

 

Der Bürgermeister hat am 25.07.2023 für den vorliegenden Antrag folgende Entscheidung getroffen:

„Die Gemeinde Sukow erklärt, den geplanten Neubau eines Carports auf dem Flurstück 729/75 der Flur 2 in der Gemarkung Sukow genehmigungsfrei zu stellen.“

 

Die Eilentscheidung durch den Bürgermeister war dringend, weil die Entscheidung über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung durch Beschluss der Gemeindevertretung bis zum 12.08.2023 zu treffen war und dieser Termin nicht eingehalten werden konnte.

Diese Entscheidung bedarf der Genehmigung der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Sukow genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 25.07.2023 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Carports auf dem Flurstück 729/75der Flur 2 in der Gemarkung Sukow.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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