Beschlussvorlage - BV Suk GV 575/23-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Bereich Sukow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Sukow
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Entscheidung
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29.08.2023
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sukow für den Bereich Sukow ist seit 1998 wirksam. Die letzte Änderung wurde am 08.03.2017 wirksam.
Die Gemeinde Sukow beabsichtigt im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch einen Vorhabenträger. Dazu wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 „Photovoltaikanlage Kiesgebiet Pinnow Süd“ im Bereich Zietlitz gefasst.
Die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans befindlichen Flächen sind derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Gemäß § 8 Absatz 3 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren den Planungszielen anzupassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow beschließt für den am 23.09.1998 in Kraft getretenen Flächennutzungsplan der Gemeinde Sukow die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung für den Bereich der Gemarkung Zietlitz, Flur 1, Flurstücke 57/1 teilweise, 61 teilweise, 59/2 teilweise und 60 teilweise.
Die 1. Änderung wurde mit Ablauf des 22.12.2011 wirksam, die 2. Änderung mit Ablauf des 16.05.2013 und die 3. Änderung am 08.03.2017. Die 4. Änderung befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
Mit der 5. Änderung soll der Flächennutzungsplan mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 zur Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „PVA“ zur Erzeugung von erneuerbaren Energien aus einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Übereinstimmung gebracht werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
2. Die Gemeinde Sukow bestätigt den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Bereich Zietlitz. Die Gemeinde Sukow beschließt, dass die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden soll. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über eine öffentliche Auslegung.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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